Rechtsprechung

 

 

Werkfeuerwehr

Staatlich anerkannte Feuerwehr, die auf dem Betriebsgelände die kommunale Feuerwehr mit allen
Rechten und Pflichten ersetzt. Für die Anerkennung als Werkfeuerwehr sind Mindeststandards an
Ausbildung, Einsatzstärke und Ausrüstung vorgegeben. Ebenso ist eine Werkfeuerwehr im Rahmen
ihrer Möglichkeit zur Hilfeleistung für kommunale Feuerwehren auf Anforderung verpflichtet.
Im Gegenzug haben Werkfeuerwehren Anspruch auf Ausbildungsplätze an den staatlichen
Feuerwehrschulen, auf die Teilnahme am BOS-Funk (Behörden und Organisationen mit
Sicherheitsaufgaben --> Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, THW) sowie die "Blaulichtberechtigung"
(Nutzung von Sonderrechten im öffentlichen Straßenverkehr)

 

Betriebsfeuerwehr

In Bayern ist derzeit die Betriebsfeuerwehr rechtlich nicht geregelt - im Gegensatz zu anderen
Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen (§15 Feuerwehrgesetz NRW)!
Eine Betriebsfeuerwehr ist eine von einem Betrieb freiwillig unterhaltene betriebliche Selbsthilfe / Selbstschutzorganisation
die bei Schadensfällen im Betrieb tätig wird, aber die Anforderungen an eine Werkfeuerwehr (s.o.) nicht erfüllt.
Historisch gewachsen sind viele betriebliche Feuerwehren in Bayern dieser Gruppe zuzurechnen.
Eine Betriebsfeuerwehr ersetzt nicht die kommunale Feuerwehr im Schadensfall und folglich liegt im
Einsatzfall die Einsatzleitung immer bei der kommunal zuständigen Feuerwehr.
Die Betriebsfeuerwehr unterstützt somit die kommunale Feuerwehr unter deren Kommando im Einsatzfall.
Auf Grund einer bisher fehlenden gesetzlichen Regelung über Betriebsfeuerwehren in Bayern gibt es
keine gesetzlichen Vorgaben über Ausbildung, Ausrüstung und Stärke einer Betriebsfeuerwehr.
Ebenso haben Betriebsfeuerwehren keinen Anspruch auf Ausbildungsplätze bei den staatlichen
Feuerwehrschulen, keine Berechtigung zur Teilnahme am BOS-Funk und keine Blaulichtberechtigung