Beiträge der Mitglieder
Gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung nach
§ 13 Absatz 2 der Satzung des WFV BY bei der Landestagung am 06. Mai 2011 in Bad Abbach beträgt der Mitgliedsbeitrag ab dem 01. Januar 2012 für:
- Firmen und Institutionen mit einer Werk- oder Betriebsfeuerwehr:
- bis 20 Feuerwehrangehörige 40 €
- bis 50 Feuerwehrangehörige 80 €
- bis 100 Feuerwehrangehörige 150 €
- über 100 Feuerwehrangehörige 180 €
- Einzelpersonen (z. B. Brandschutzbeauftragte) 20 €
- Fachfirmen (z. B. Feuerwehrbedarfsfirmen) 100 €
Über den fälligen Beitrag stellt die Geschäftsstelle eine Beitragsrechnung aus; der Betrag wird nach Vorlage der Rechnung, aber spätestens zum 31. März des Geschäftsjahres ohne Abzug von Skonto zur Zahlung fällig.
