Beiträge der Mitglieder

 

Gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung nach

§ 13 Absatz 2 der Satzung des WFV BY bei der Landestagung am 06. Mai 2011 in Bad Abbach beträgt der Mitgliedsbeitrag ab dem 01. Januar 2012 für:

 

  • Firmen und Institutionen mit einer Werk- oder Betriebsfeuerwehr:

 

                - bis     20 Feuerwehrangehörige     40  €

                - bis     50 Feuerwehrangehörige     80  €

                - bis   100 Feuerwehrangehörige   150  €

                - über 100 Feuerwehrangehörige   180  €

 

  • Einzelpersonen (z. B. Brandschutzbeauftragte)    20  €

 

  • Fachfirmen (z. B. Feuerwehrbedarfsfirmen)       100 €

 

 

Über den fälligen Beitrag stellt die Geschäftsstelle eine Beitragsrechnung aus; der Betrag wird nach Vorlage der Rechnung, aber spätestens zum 31. März des Geschäftsjahres ohne Abzug von Skonto zur Zahlung fällig.

 

 

 

 

Stand: Mai 2011